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Nutzung des Vereinsgeländes des PMC e.V. ab dem 08.03.2021
Bitte unbedingt beachten und einhalten!

  1. Der gepflasterte Hüttenvorplatz sowie die Vereinshütte selbst sind für den
    dauerhaften Aufenthalt gesperrt. Dieser Bereich darf nur von jeweils einer Person
    alleine und nur für erforderliche Tätigkeiten wie den Flugbucheintrag kurz betreten
    werden.
  2. Der bevorzugte Aufenthaltsbereich, wenn man gerade nicht fliegt, ist der jeweilige
    Vorbereitungsraum im Bereich des eigenen Autos. Eine Gruppenbildung ist auch
    dort nicht zulässig.
  3. Wie viele Personen sich gleichzeitig auf der Bahn zum Fliegen aufhalten
    dürfen (Trainingsgruppe), ist durch die 12. BayIfSMV durch §10 Sport, Absatz 1,
    Punkte 1. bis 3. inzidenzabhängig festgelegt (Quelle: Luftsportverband Bayern):
    ◦ bei einer Inzidenz über 100: eigener Hausstand plus eine weitere Person
    ◦ bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100: eigener Hausstand plus Angehörige eines
    weiteren Hausstands mit einer maximalen Gesamtzahl von fünf Personen
    ◦ bei einer Inzidenz von unter 50: Trainingsgruppengröße von maximal zehn
    Personen
  4. Begleitpersonen (entsprechend der gültigen Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen
    Raum) dürfen sich nur im jeweiligen Vorbereitungsraum am Fluggelände aufhalten sind aber ins Flugbuch einzutragen.
  5. Gastpiloten sind zur Zeit nicht erlaubt.
  6. Das Fluggelände bleibt weiterhin für Zuschauer gesperrt.
    Diese Regelungen gelten vorerst, solange wir keine weiteren Infos von unseren
    Dachverbänden oder anderer offizieller Stelle bekommen.
    Sollten wir als Vorstandschaft feststellen, dass die Regelungen am Fluggelände nicht
    eingehalten werden, sehen wir uns notfalls gezwungen, den Platz komplett für den
    Flugbetrieb zu sperren.
    Die Vorstandschaft des PMC e.V.